Ingenieurbüro für Baustatik
Manfred Stenzel - Dipl.-Ing./Schweißfachingenieur
sa SV für Schall- und Wärmeschutz
Bundesweit qualifizierter Tragwerksplaner außer in SH
Umbaumaßnahmen an Bestandsgebäuden: Sanierung/Umbau von Wohngebäuden, erforderlichenfalls unter
Berück-sichtigung des Denkmalschutzes und der daraus folgenden Besonderheiten der bauphysikalischen Nachweise
Grundbau zugehörig- außer speziellen Formen bzw. Methoden
Statik-Optimierung- falls vorhandene Statiken offensichtlich unwirtschaftlich sind oder erkennbar nicht, oder
nicht mehr, dem derzeitigen Stand der Technik entsprechen
Bauphysik
Schallschutznachweise
Wärmeschutznachweise - außer KfW-Nachweise Vermittlung zugelassener Aufsteller ist möglich
Nachweise des statisch-konstruktiven Brandschutzes gehören ursächlich zur Baustatik
Honorargestaltung
in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),
da diese mit Urteil des EuGH vom 04.07.2019 in Teilen ungültig ist.
Baukostenermittlung nach umbautem Raum, in
Sonderfällen nach Zeitaufwand.
Selbstverständlichkeiten
Wirtschaftlichkeit der Konstruktionen gemäß § 3 (4) HOAI
"Die Wirtschaftlichkeit der Leistungen ist stets zu beachten."
Direkte Berücksichtigung der gegenseitigen
Beeinflussung von Statik und Bauphysik, also Schall-, Wärme- und Feuchteschutz sowie des statisch-konstruktiven Brandschutzes